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Das Nachbarrecht schreibt unter anderem die Mindestabstände an Grenzen vor. In der Regel wachsen nach einigen Jahren Äste und Zweige, wahrscheinlich auch Wurzeln über die Grenze. Das sehen selbst geduldige Nachbarn nicht gern. Sie können verlangen, dass die überhängenden Äste entfernt werden, falls der Platz unter ihnen gärtnerisch genutzt wird. Der Nachbar darf die Äste nicht selbst entfernen, wohl aber die überwachsenden Wurzeln. Früchte an überhängenden Zweigen gehören dem Baumbesitzer, was auf das andere Grundstück fällt, natürlich dem Nachbarn.

Generell lässt sich sagen, dass die rechtzeitige Pflanzung von Obstgehölzen im Herbst deren Wurzeln ermöglicht, noch vor Beginn stärkerer Fröste gut anzuwachsen, und die Obstbäume somit die Frostattacken besser überstehen. Außerdem haben die Gehölze dann im Frühjahr ausreichend Kraft, dass sie gut treiben und eventuell sogar blühen können.

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